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„Drachenzähmen leicht gemacht“: FSK 12 entsetzt Eltern – so kommen Grundschulkinder trotzdem ins Kino

„Drachenzähmen leicht gemacht“: FSK 12 entsetzt Eltern – so kommen Grundschulkinder trotzdem ins Kino
© Universal Pictures

Wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kommt nur unter einer Bedingung in den Live-Action-Film „Drachenzähmen leicht gemacht“.

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Ab dem 12. Juni 2025 können wir uns gemeinsam mit Wikinger Hicks (Mason Thames) und seinem Drachen Ohnezahn auf ein spannendes Abenteuer begeben. Obwohl vor allem Kinder im Grundschulalter „Drachenzähmen leicht gemacht“ entgegenfiebern, unterliegt der Film der FSK-Altersfreigabe ab zwölf Jahren. Das stellt Eltern hierzulande vor eine Herausforderung – oder?

Einen ersten Eindruck von der Realverfilmung verschafft euch der offizielle Trailer:

FSK 12: Wer darf „Drachenzähmen leicht gemacht“ im Kino sehen?

Tragen die Animationsfilme zur „Drachenzähmen leicht gemacht“-Reihe allesamt die FSK 6, sieht das bei der neuen Realverfilmung leider anders aus: Die FSK 12 schockiert nicht nur kleine Drachen-Fans, sondern auch ihre Eltern. Der Grund: Oft entsteht der Eindruck, Kinder unter zwölf Jahren dürften diesen Film nicht im Kino sehen. Dem ist aber nicht so. Laut FSK gilt:

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„Nach der Parental-Guidance-Regelung (PG) können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet.“

Wenn ihr also ohnehin gemeinsam mit eurem Nachwuchs im Alter von sechs bis elf Jahren zu „Drachenzähmen leicht gemacht“ gehen wollt, ist das problemlos möglich. Kinder unter zwölf Jahren dürfen den Film nur schlichtweg nicht allein besuchen. Sofern ihr nicht die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten der Kinder seid, mit denen ihr ins Kino gehen wollt, müsst ihr allerdings noch etwas beachten.

Wegen FSK 12: Voraussetzung für „Drachenzähmen leicht gemacht“

Neben Eltern und dem Vormund können volljährige Angehörige – etwa Onkel, Tanten, Großeltern – oder vertraute Bezugspersonen die Erziehungsbeauftragung beim Kinobesuch übernehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

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In der Regel reicht eine mündliche Absprache aus. Viele Kinobetreiber behalten sich jedoch vor, die Erziehungsbeauftragung zu prüfen. In diesem Fall muss die volljährige Begleitperson sowohl ihre eigene Volljährigkeit als auch eine schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteils vorlegen.

Ein sogenannter Elternzettel sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Name des Erziehungsberechtigten
  • Name des Erziehungsbeauftragten
  • Name des Kindes
  • Ort, Datum sowie Uhrzeit der Veranstaltung
  • Telefonnummer der Erziehungsberechtigten (für Notfälle)
  • Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Unterschrift des Erziehungsbeauftragten

Insbesondere für Kindergeburtstage, bei denen ein Kinobesuch mit nur einem Elternteil, aber mehreren Kindern geplant ist, ist die Mitnahme einer solchen Einverständniserklärung für jedes Kind empfehlenswert.

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